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Google Fonts in WiX Websites

Ein niederösterreichischer "Datenschutzanwalt" verschickt massenweise Abmahnungen an Website-Betreiber, weil deren Websites "Google Fonts" dynamisch einbinden und es beim Aufruf von Seiten zur Übertragung der eigenen IP-Adresse an Google kommt. Die Klientin, in deren Auftrag der Anwalt agiert (dem Vernehmen nach ist das immer dieselbe Person), sieht sich dadurch in Ihren Grundrechten verletzt und fühlt sich "massiv genervt".


Thomas Kattinger (dMorpheus GmbH)

28.08.2022


Dieser Beitrag wurde am 29.08.2022 aktualisiert.




In den Medien wird von über 10.000 Abmahnungen berichtet. Warum jemand, der so sensibel ist, massenhaft sowie inhaltlich nicht zusammenhängend Websites besucht, nur um deren Betreiber dann abmahnen zu lassen, ist nicht ganz schlüssig. Vermutet wird, dass die abzumahnenden Websites im Zuge eines automatisierten Verfahrens (mittels Crawler-Software "Scrapy") ermittelt wurden - IT-Techniker haben hierfür angeblich konkrete Hinweise. Mittlerweile wurde der Datenschutzanwalt von seinen Standeskollegen selbst angezeigt und seine eigene Interessenvertretung ermittelt ebenfalls in diesem Fall.


Die Vorgehensweise des "Datenschutzanwalts" wirft jedenfalls Fragen auf, u.a. jene, wer in Österreich überhaupt Datenschutzvergehen abmahnen darf?


Die österreichische Datenschutzbehörde stellt hierzu fest, dass

"die Feststellung von Rechtsverstößen in Datenschutzangelegenheiten in Österreich ausschließlich in die Zuständigkeit der Datenschutzbehörde oder der österreichischen Gerichte fällt, jedoch keinesfalls von privaten Einrichtungen oder Privatpersonen vorzunehmen ist"

Einen Auszug zum mittlerweile umfassenden Medienecho zu dieser Causa entnehmen Sie bitte der Linkliste am Ende dieses Artikel, ebenso eine Anleitung der WKO zur Vorgehensweise bei Abmahnungen.


Wir haben unseren eigenen Anwalt mit der Erstellung einer Musterantwort beauftragt, die wir unseren Kunden unentgeltlich zur Verfügung stellen, jedoch mit Einschränkungen und Auflagen des Urhebers. Wer dieses Schreiben nutzen möchte, wendet sich bitte direkt an uns (Kontaktdaten siehe Artikelende).


Wir prüfen in diesem Artikel, ob die konkreten Forderungen des Anwalts bzw. seiner Klientin von WiX Website-Betreibern erfüllt werden können.


 
 
 

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